Datenschutzerklärung für die Videoüberwachung

Die Fahrschule Easy-Drive GmbH, vertreten durch Herrn Kay Blaser, Klingentalstrasse 90, 4057 Basel (nachfolgend „wir“ oder „uns“), nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst und hält sich strikt an die Regeln des Datenschutzgesetzes. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

1. Videoüberwachung

Wir überwachen unsere Räumlichkeiten mittels eines Videoüberwachungssystems. Diese Maßnahme dient dem Schutz vor Vandalismus, Diebstahl, dem Schutz unserer Angestellten sowie der Verhinderung von unerlaubtem Zutritt bzw. Einbruch.

2. Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Fahrschule Easy-Drive GmbH
Herr Kay Blaser
Klingentalstrasse 90
4057 Basel

3. Bearbeitete Personendaten und Bearbeitungszweck

Die Videoüberwachung umfasst die Aufzeichnung von Bildmaterial. Die Bearbeitung dient den oben genannten Sicherheitszwecken.

4. Aufbewahrungsdauer

Die aufgezeichneten Personendaten werden für die Dauer von 10 Tagen gespeichert und danach automatisch gelöscht.

5. Herkunft der Personendaten

Die Personendaten werden mittels Videokamera direkt in unseren Räumlichkeiten erhoben.

6. Automatisierte Einzelentscheidungen

Es findet keine automatisierte Auswertung oder Entscheidungsfindung auf Basis des Videomaterials statt.

7. Empfänger der Personendaten

Die aufgezeichneten Daten können unter bestimmten Umständen an folgende Empfänger weitergegeben werden:

  • Verantwortlicher und technischer Administrator (Auftragsbearbeiter).
  • Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Vorliegen einer verpflichtenden Verfügung zur Herausgabe (z.B. bei Gefahr in Verzug) und nachträglichem richterlichen Beschluss.
  • Richterliche Anordnung im Rahmen eines Verfahrens.
  • Eigener Rechtsanwalt zur Prüfung des Falles bzw. Verfolgung eigener Ansprüche, als Beweismittel gemäß Zivilprozessordnung oder Strafprozessordnung.

8. Bekanntgabe ins Ausland

Eine Bekanntgabe der Personendaten ins Ausland findet nicht statt.

9. Auskunftsrecht

Gestützt auf Artikel 25 des Bundesgesetzes vom 25. September 2020 über den Datenschutz (DSG), haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person bearbeiteten Daten zu verlangen. Anfragen zur Auskunft können schriftlich an die oben genannte Adresse gerichtet werden.

10. Aktualisierungen dieser Datenschutzerklärung

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version finden Sie stets auf unserer Website.